Bikeleasing ist weit verbreitet, vor allem auf Grund von steuerlichen Vorteilen, die sich aus der "Dienstwagen-Regelung" ergeben. Beim Bikeleasing ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt dem Mitarbeiter das Fahrrad zur Nutzung (Arbeitnehmerleasing).
Durch die steuerlichen Vorteile spart der Arbeitnehmer meist über 30% des Fahrrad-Kaufpreises.
Auch eine Firma kann ein Fahrrad zur Nutzung leasen (Firmenleasing). Statt das Fahrrad als Inventar zu führen, fallen die Leasingraten als monatlich laufende Kosten an.
Als Faustregel für die Höhe der Netto-Leasingrate (tatsächlich zum Abzug kommender Betrag) kann man mit 17-18 Euro je 1000 Euro Kaufpreis rechnen. Dieser Wert ist abhängig von der Leasinggesellschaft und den persönlichen Gegebenheiten in der Lohnabrechnung.
Bei den meisten Leasinggesellschaften kann das Fahrrad nach 3 Jahren Laufzeit für ca. 18% des Kaufpreises übernommen werden.
Leasingpartner:

Wickenweg 52
D-26125 Oldenburg
